Haushalt 2024/2025

Haushaltsbeschluss

Aufgrund des § 72 i.V.m. § 81 (3) der Wirtschafts- und Verwaltungsordnung in der Evangelischen Kirche im Rheinland (WiVO) in der jeweils gültigen Fassung, hat das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Frechen in seiner Sitzung am 8.11.2031 folgenden Beschluss gefasst:

Der Haushalt wird nach Jahren getrennt festgestellt.

1)  in der Kapitalflussplanung mit

2024 2025
mit dem Gesamtbetrag aus laufender Geschäftstätigkeit -392.622 EUR  24.250 EUR
mit dem GB aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit 0 EUR   0 EUR
einer Veränderung der Finanzmittel von -392.622 EUR 24.250 EUR

2)  in der Ergebnisplanung mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.911.033 EUR 1.632.270 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.319.195 EUR 1.624.080 EUR
einem Jahresergebnis von -408.162 EUR 8.190 EUR

Ein negatives Jahresergebnis aus 2.) wird ausgeglichen

durch Rücklagenentnahme in Höhe von 408.162 EUR.

3)  Festsetzung Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

0,00 EUR 0,00 EUR

4)  Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 85 Abs. 2 WiVo

in der Ergebnisplanung auf 160.000 EUR 160.000 EUR
in der Kapitalflussplanung auf 365.000,00 EUR 365.000,00 EUR

5)  Der Stellenplan wird mit einer Gesamtzahl von 24 Stellen (12,88 Vollzeitäquivalenten) festgesetzt.

Frechen, den 8.11.2023

Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Frechen