Presbyteriumswahl 2024

Presbyteriumswahl 18. Februar 2024

4. Juni 2023 – Beginn Wahlverfahren

Unterrichtung zum Beginn Wahlverfahren (§ 11 PWG)

Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde,
am 18. Februar 2024 wird das Presbyterium, das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde, neu gewählt. Das Wahlverfahren beginnt am 4. Juni 2023. Alle wahlberechtigten Mitglieder unserer Kirchengemeinde sind aufgefordert, bis zum 16. Juni 2023 schriftlich Wahlvorschläge beim Presbyterium einzureichen.

In unserer Kirchengemeinde werden mindestens 10 Kandidatinnen und Kandidaten für das Presbyteriumsamt gesucht. Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende*r in das Presbyterium zu wählen. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und konfirmiert oder Konfirmierten gleichgestellt sein. Sie müssen in das Wahlverzeichnis eingetragen und nach den Bestimmungen der Kirchenordnung zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet sein. Darüber hinaus dürfen sie das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch die beruflich Mitarbeitenden müssen die vorstehenden Voraussetzungen erfüllen.

Bitte reichen Sie mit ihren Vorschlägen auch die schriftliche Zustimmungserklärung der bzw. des Vorgeschlagenen ein. Vordrucke hierfür erhalten Sie bei Evangelische Kirchengemeinde Frechen, Hauptstraße 209, 50226 Frechen. Die Vorschläge können bei jedem Mitglied des Presbyteriums oder beim Evangelischen Verwaltungsverband Köln Süd/ Mitte (Andreaskirchplatz 1, 50321 Brühl) abgegeben werden.

Wahlberechtigt ist, wer am 5. Februar 2024, bei Schließung des Wahlverzeichnisses,
– Mitglied der Kirchengemeinde ist und in deren Gebiet wohnt oder die Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen erworben oder behalten hat,
– zu den kirchlichen Abgaben beiträgt, soweit die Verpflichtung hierzu besteht und
– am Wahltag konfirmiert, Konfirmierten gleichgestellt oder mindestens 16 Jahre alt ist.

Das Wahlverzeichnis wird in der Zeit vom 22. Januar 2024 bis 4. Februar 2024 zur Einsichtnahme im Gemeindebüro (Hauptstraße 209, 50226 Frechen) ausgelegt.
Die Eintragung ins Wahlverzeichnis ist Voraussetzung für die Ausübung der Wahlberechtigung.

Weitere Termine:

17. September 2023 – Gemeindeversammlung – Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten

Vorläufige Vorschlagsliste (§ 13 abs. 5 PWG)

In der Kirchengemeinde findet am 18. Februar 2024 die Neuwahl des Presbyteriums statt. Es sind 10 Presbyterinnen und Presbyter zu wählen.

Als Kandidatinnen und Kandidaten wurden vorläufig folgende wählbare Mitglieder der Kirchengemeinde vorgeschlagen:

  1. Anette Auras-Rogge
  2. Katharina Dominik-Landsmann
  3. Dagmar Falcke
  4. Almut Grodde-Holderberg
  5. Reinulf Padberg
  6. Wolfgang Raspe
  7. Ellen Schmitz
  8. Markus Schulz
  9. Carmen Sorg
  10. Antje von Kleist-Retzow

Außerdem ist 1 beruflich Mitarbeitende*r ins Presbyterium zu wählen.

Als Kandidatin hierfür wurden vorläufig folgende wählbare beruflich Mitarbeitende der Kirchengemeinde vorgeschlagen:

  1. Sandra Becker

Frechen, den 10. September 2023

Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Frechen

18. Februar 2024 – Presbyteriumswahl

10. März 2024 – Einführung des neuen Presbyteriums