Haushalt 2018
Haushaltsbeschluss
Aufgrund des § 79 der Verordnung über das Kirchliche Finanzwesen in der Evangelischen Kirche im Rheinland (KF-VO) in der jeweils gültigen Fassung fasst das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Frechen folgenden Beschluss:
1) Der Haushalt für das Jahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen für Investitionen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird festgesetzt
a) in der Ergebnisplanung
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.339.664,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.308.280,00 EUR
b) in der Kapitalflussplanung
mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 47.009,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 47.009,00 EUR
2) Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt
3) Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt
4) Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht
5) Die Verringerung von Rücklagen, die nicht zur Finanzierung von Investitionen dienen, zum Ausgleich der Ergebnisplanung wird festgestzt auf 0,00 EUR.
6) Die Schlüssel, nach denen die Kostenstellen auf die Handlungsfelder bzw. Teilhandlungsfelder verteilt werden, werden wie im Haushaltsbuch dargestellt, festgestellt.
7) Die Stellenübersicht wird mit einer Gesamtzahl von 12,03 Stellen festgesetzt.
8) Die Erheblichkeitsgrenzen gemäß § 79 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 81 Abs. 1 KF-VO werden festgesetzt
gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 1 auf 100.000,00 EUR
gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 2 auf 65.000,00 EUR
gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 3 auf 65.000,00 EUR
Frechen, den 06.12.2017
Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Frechen