Haushalt 2020/2021
Haushaltsbeschluss
Nach § 81 Abs. 3 WiVo in der jeweils gültigen Fassung hat das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Frechen am 13.11.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Der Haushalt wird nach Jahren getrennt festgestellt
1) in der Ergebnisplanung
2020 | 2021 | |
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.441.856,00 EUR | 1.620.831,00 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.388.240,00 EUR | 1.741.255,00 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Rücklagenentnahmen | 19.060,00 EUR | 157.990,00 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Rücklagenzuführungen | 1.075,00 EUR | 1.075,00 EUR |
mit einem Bilanzergebnis von | 71.616,00 EUR | 36.491,00 EUR |
2) in der Investitionsplanung
mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen | 60.309,00 EUR | 112.364,00 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Auszahlungen | 122.000,00 EUR | 0,00 EUR |
mit dem Ergebnis der Investitionsplanung | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird festgesetzt auf
122.000,00 EUR | 0,00 EUR |
4) Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
0,00 EUR | 0,00 EUR |
5) Der Stellenplan wird mit einer Gesamtzahl von 22 Stellen (12,5 Vollzeitäquivalenten) festgesetzt.
6) Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 85 Abs. 2 WiVo
in der Ergebnisplanung auf | 145.000,00 EUR | 177.000,00 EUR |
in der Kapitalflussplanung auf | 365.000,00 EUR | 365.000,00 EUR |
7) Die für den Umgang mit den Budgets geltenden Bestimmungen werden mit Nr. 11 des Haushalts festgelegt.
8) Sperrvermerke werden nicht festgelegt.
Frechen, den 13.11.2019
Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Frechen