Haushalt 2024/2025
Haushaltsbeschluss
Aufgrund des § 72 i.V.m. § 81 (3) der Wirtschafts- und Verwaltungsordnung in der Evangelischen Kirche im Rheinland (WiVO) in der jeweils gültigen Fassung, hat das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Frechen in seiner Sitzung am 8.11.2031 folgenden Beschluss gefasst:
Der Haushalt wird nach Jahren getrennt festgestellt.
1) in der Kapitalflussplanung mit
2024 | 2025 | |
mit dem Gesamtbetrag aus laufender Geschäftstätigkeit | -392.622 EUR | 24.250 EUR |
mit dem GB aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit | 0 EUR | 0 EUR |
einer Veränderung der Finanzmittel von | -392.622 EUR | 24.250 EUR |
2) in der Ergebnisplanung mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.911.033 EUR | 1.632.270 EUR |
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.319.195 EUR | 1.624.080 EUR |
einem Jahresergebnis von | -408.162 EUR | 8.190 EUR |
Ein negatives Jahresergebnis aus 2.) wird ausgeglichen
durch Rücklagenentnahme in Höhe von 408.162 EUR.
3) Festsetzung Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
0,00 EUR | 0,00 EUR |
4) Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 85 Abs. 2 WiVo
in der Ergebnisplanung auf | 160.000 EUR | 160.000 EUR |
in der Kapitalflussplanung auf | 365.000,00 EUR | 365.000,00 EUR |
5) Der Stellenplan wird mit einer Gesamtzahl von 24 Stellen (12,88 Vollzeitäquivalenten) festgesetzt.
Frechen, den 8.11.2023
Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Frechen