Haushalt 2022/2023

Haushaltsbeschluss

Aufgrund des § 72 i.V.m. § 81 (3) der Wirtschafts- und Verwaltungsordnung in der Evangelischen Kirche im Rheinland (WiVO) in der jeweils gültigen Fassung, hat das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Frechen in seiner Sitzung am 10.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:

Der Haushalt wird nach Jahren getrennt festgestellt.

1)  in der Ergebnisplanung                                         

2022 2023
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.502.280,00 EUR  1.908.280,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.571.310,00 EUR   2.300.670,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Rücklagenentnahmen 65.570,00 EUR  394.300,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Rücklagenzuführungen 1.075,00 EUR 1.075,00 EUR
mit dem Ergebnisvortrag 5.520,00 EUR 0,00 EUR
mit einem Bilanzergebnis von 185,00 EUR 35,00 EUR

2)  in der Investitionsplanung

mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen 93.995,00 EUR 382.275,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Auszahlungen 93.995,00 EUR 382.275,00 EUR
mit dem Ergebnis der Investitionsplanung 0,00 EUR 0,00 EUR

3)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird festgesetzt auf

0,00 EUR 0,00 EUR

4)  Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf

0,00 EUR 0,00 EUR

5)  Der Stellenplan wird mit einer Gesamtzahl von 25 Stellen (14,23 Vollzeitäquivalenten) festgesetzt.

6)  Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 85 Abs. 2 WiVo

in der Ergebnisplanung auf 150.000,00 EUR 190.000,00 EUR
in der Kapitalflussplanung auf 365.000,00 EUR 365.000,00 EUR

7)  Budgets werden nicht festgelegt.

8)  Sperrvermerke werden nicht festgelegt.

Frechen, den 10.11.2021

Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Frechen