Haushalt 2022/2023
Haushaltsbeschluss
Aufgrund des § 72 i.V.m. § 81 (3) der Wirtschafts- und Verwaltungsordnung in der Evangelischen Kirche im Rheinland (WiVO) in der jeweils gültigen Fassung, hat das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Frechen in seiner Sitzung am 10.11.2021 folgenden Beschluss gefasst:
Der Haushalt wird nach Jahren getrennt festgestellt.
1) in der Ergebnisplanung
2022 | 2023 | |
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.502.280,00 EUR | 1.908.280,00 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.571.310,00 EUR | 2.300.670,00 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Rücklagenentnahmen | 65.570,00 EUR | 394.300,00 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Rücklagenzuführungen | 1.075,00 EUR | 1.075,00 EUR |
mit dem Ergebnisvortrag | 5.520,00 EUR | 0,00 EUR |
mit einem Bilanzergebnis von | 185,00 EUR | 35,00 EUR |
2) in der Investitionsplanung
mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen | 93.995,00 EUR | 382.275,00 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Auszahlungen | 93.995,00 EUR | 382.275,00 EUR |
mit dem Ergebnis der Investitionsplanung | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird festgesetzt auf
0,00 EUR | 0,00 EUR |
4) Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf
0,00 EUR | 0,00 EUR |
5) Der Stellenplan wird mit einer Gesamtzahl von 25 Stellen (14,23 Vollzeitäquivalenten) festgesetzt.
6) Die Erheblichkeitsgrenze gemäß § 85 Abs. 2 WiVo
in der Ergebnisplanung auf | 150.000,00 EUR | 190.000,00 EUR |
in der Kapitalflussplanung auf | 365.000,00 EUR | 365.000,00 EUR |
7) Budgets werden nicht festgelegt.
8) Sperrvermerke werden nicht festgelegt.
Frechen, den 10.11.2021
Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Frechen